3.3.5. Am 19. Mai 2016 fand eine Besprechung der Angelegenheit mit der Steuerkommission Q. statt. Aus dem Sitzungsprotokoll der Steuerkommission Q. vom 19. Mai 2016 ergibt sich: "Die Steuerkommission Q. kam aufgrund der heutigen Vorladungsbesprechung ebenfalls zum Schluss, dass der Verlust von Fr. 150'000.00 tatsächlich realisiert worden ist und demzufolge auch geltend gemacht werden kann, zumal Herr G., X-Strasse, T. keine Abrechnung über das Konsortium 'E.' erstellt hat und ein entsprechendes - 12 -