3.3.3. Am 10. Dezember 2015 wurde ein Nachtrag zum Bericht über die Buchprüfung vom 29. Juni 2015 betreffend Steuerperioden 2008 bis 2012 erstellt. Zum Verlust BK E. wurde ergänzt, es sei anlässlich einer Besprechung vom Oktober 2015 eine Anrechnung des Verlustes gestützt auf das Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 19. Juni 2007 verlangt worden. Dessen Anrechnung sei gestützt auf die Beurteilung des Rechtsdienstes des KStA vom 17. November 2015 nicht möglich. 3.3.4. Am 14. Dezember 2015 wurde der Antrag an die Veranlagungsbehörde nochmals angepasst. An der "Ausbuchung" der Beteiligung am BK E. wurde festgehalten.