Der Verlust sei damit nicht beweiskräftig ausgewiesen. "Die eingereichten Aufzeichnungen sind von den Steuerbehörden nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar." Weder Anlagekosten noch Verkaufserlöse seien jährlich nachvollziehbar dokumentiert worden. Die letzte Einheit sei im Jahr 2007 verkauft worden. Alle Häuser seien per 30. Juni 2007 bezogen gewesen. Somit wäre selbst ein im Jahr 2007 nachgewiesener Verlust, der erst in den Jahren 2010 und 2011 verbucht werde, periodenfremd. Im Jahr 2008 könne kein Verlust berücksichtigt werden.