3. 3.1. Umstritten ist vorliegend die steuerliche Behandlung der Beteiligung des Rekurrenten an der einfachen Gesellschaft BK E.. Das BK E. wurde im April 2003 (Gesellschaftsvertrag vom 10. April 2003) gegründet. Beteiligte (einfache Gesellschaft) waren die Einzelunternehmung F. (A.), G. und die H. AG. Bezweckt wurde der Kauf der Parzelle Nr. aaa in S., deren Überbauung mit 11 Einfamilienhäusern und der Verkauf der gebauten Einheiten. Es ist unbestritten, dass der Rekurrent seine Beteiligung am BK E. in der Buchhaltung als dem Geschäftsvermögen zugehörig deklarierte. Die Zugehörigkeit zum Geschäftsvermögen wurde von den Steuerbehörden vorerst nicht in Frage gestellt.