5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. Weiter wird die Vereinigung der Rekursverfahren beantragt. 6. A. und B. haben keine Replik erstatten lassen. -9- V. 1. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Steuerakten des Jahres 2007 sowie die Akten der Veranlagungsverfahren der Jahre 2010 und 2011 (E-Mails des Spezialverwaltungsgerichtes vom 11. August 2021) von A. und B. beigezogen. Mit E-Mail vom 1. Oktober 2021 wurden die Steuerakten des Jahres 2009 einverlangt.