9. Die Beteiligung am Baukonsortium E. sei als Aktivum des Geschäftsvermögens des Rekurrenten mit einem Einkommenssteuerwert von CHF 6'656 einzusetzen und das steuerbare sowie das satzbestimmende Vermögen der Rekurrenten seien unter Vornahme einer neuen interkantonalen Steuerausscheidung neu festzusetzen. Weiter wurde der Verzicht auf die Erhebung von Kostenvorschüssen sowie ein Entscheid unter Kosten- und Entschädigungsfolgen beantragt. Auf die Begründung wird – soweit für den Entscheid erforderlich – in den Erwägungen eingegangen.