"Hauptanträge (bei Gutheissung der Sub-Eventualanträge gemäss Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2008): 6. Die Einkünfte 2011 aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten seien um CHF 68'344 herabzusetzen und das steuerbare sowie das satzbestimmende Einkommen der Rekurrenten seien unter Vornahme einer neuen interkantonalen Steuerausscheidung neu festzusetzen.