5. Die Aufrechnung 'Anteile an Personengesellschaften' von CHF 5'000 sei zu streichen, die Beteiligung am Baukonsortium E. sei als Aktivum des Geschäftsvermögens des Rekurrenten mit einem Einkommenssteuerwert von CHF 6'556 einzusetzen und das steuerbare sowie das satzbestimmende Vermögen der Rekurrenten seien unter Vornahme einer neuen interkantonalen Steuerausscheidung neu festzusetzen. Weiter wurde der Verzicht auf die Erhebung von Kostenvorschüssen sowie ein Entscheid unter Kosten- und Entschädigungsfolgen beantragt.