4. Die Einkünfte 2010 aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten seien um CHF 23'344 (Verlust aus dem Baukonsortium E. von CHF 143'344 ./. Abschreibung 2008 von CHF 120'000) herabzusetzen und das steuerbare sowie das satzbestimmende Einkommen der Rekurrenten seien unter Vornahme einer neuen interkantonalen Steuerausscheidung neu festzusetzen.