2. Die Aufrechnung 'Anteile an Personengesellschaften' von CHF 5'000 sei zu streichen, die Beteiligung am Baukonsortium E. sei als Aktivum des Geschäftsvermögens des Rekurrenten mit einem Einkommenssteuerwert von CHF 75'000 einzusetzen und das steuerbare sowie das satzbestimmende Vermögen der Rekurrenten seien unter Vornahme einer neuen interkantonalen Steuerausscheidung neu festzusetzen. Eventualantrag (bei Gutheissung der Hauptanträge gemäss Rekurs betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2008):