3. Mit Entscheid vom 21. September 2020 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 148'500.00 reduziert, das steuerbare Vermögen blieb unverändert. In Bezug auf das BK E. wurden keine Änderungen gegenüber der Veranlagung vorgenommen. 4. Den Einspracheentscheid vom 21. September 2020 (Zustellung am 22. Oktober 2020) haben A. und B. mit Rekurs vom 19. November 2020 -6- (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen mit dem Rechtsbegehren: