2. Gegen die Verfügung vom 17. März 2020 liessen A. und B. mit Schreiben vom 16. April 2020 Einsprache erheben. Sie stellten die Anträge, es sei auf die Aufrechnung gemäss Buchprüfung zu verzichten, der Eigenmietwert sei analog Veranlagung 2008 zu kürzen unter Anpassung des pauschalen Liegenschaftsunterhaltes, und die Beteiligung E. sei um CHF 140'000 zu erhöhen. Eventualiter sei das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens 2008 zu sistieren.