5. Die Vorinstanz sei anzuweisen, in den Steuerveranlagungen 2010 und 2011 die folgenden Abschreibungen auf der Beteiligung des Rekurrenten am Baukonsortium E. als geschäftsmässig begründet zu akzeptieren: -4- 2010: CHF 75'000.00 2011: CHF 68'344.00 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)." Auf die Begründung wird – soweit für den Entscheid erforderlich – in den Erwägungen eingegangen.