6. Den Einspracheentscheid vom 21. Januar 2019 (Zustellung am 19. Februar 2019) haben A. und B. mit Rekurs vom 20. März 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen mit den Begehren: "Hauptanträge: 1. Die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten seien um CHF 143'344.00 herabzusetzen und das steuerbare sowie das satzbestimmende Einkommen der Rekurrenten seien unter Vornahme einer neuen interkantonalen Steuerausscheidung neu festzusetzen.