4. Am 19. November 2018 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. -3- 5. Mit Entscheid vom 21. Januar 2019 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Dabei wurde auf die Besteuerung der Leibrente im Betrag von CHF 15'400.00 verzichtet. Im Übrigen wurde die Einsprache abgewiesen. Das steuerbare Einkommen wurde auf CHF 98'200.00 reduziert, das steuerbare Vermögen demgegenüber auf CHF 241'000.00 zum Satz von CHF 280'000.00 erhöht.