Oder: Wenn die Beteiligung am Baukonsortium E. per 31. Dezember 2008 kein Geschäftsaktivum mehr darstellen soll, sei sie 2008 steuerwirksam auszubuchen und seien das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit um CHF 150'000 zu reduzieren und das satzbestimmende wie auch das steuerbare Einkommen neu festzusetzen. 3. Eventualiter: Es sei zur Wahrung des rechtlichen Gehörs vor der Steuerkommission Q. eine Einspracheverhandlung durchzuführen." 3. Mit Schreiben vom 25. Juni 2018 nahm der Steuerkommissär zur Sache Stellung. Bezüglich der Aufrechnung einer Leibrente wurde von einem Versehen ausgegangen.