2. Gegen die Verfügung vom 18. April 2017 liessen A. und B. mit Schreiben vom 17. Mai 2017 Einsprache erheben. Sie stellten die Anträge: "1. Die Aufrechnung von CHF 15'400 sei zu streichen und das satzbestimmende wie auch das steuerbare Einkommen seien neu festzusetzen. 2. Die Beteiligung am Baukonsortium E. (Buchwert CHF 150'000) sei weiterhin als Geschäftsaktivum zu behandeln und das steuerbare wie auch das satzbestimmende Vermögen seien entsprechend neu festzusetzen.