1. Mit Verfügung vom 18. April 2017 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2008 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 113'600.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 113'600.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 223'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 260'000.00) veranlagt. Dabei wurden gestützt auf einen Bericht des Kantonalen Steueramtes (KStA), Natürliche Personen Buchprüfung (BP), unter anderem eine Leibrente von CHF 15'400.00 aufgerechnet und eine "Korrektur Geschäftsaktivum Beteiligung Baukonsortium E., mangels ordnungsgemäss erstellter Buchhaltung, bzw. periodenfremdem Verlust, Reduktion Buchwert auf CHF 0" (Reduktion um CHF 150'000.00) vorgenommen.