Ebensowenig gibt die mit der Einsprache eingereichte Rechnung der F. AG (im Beilagenverzeichnis der Einsprache ist von der G. AG als Vermieterin die Rede) an die H. GmbH vom 16. Dezember 2016 irgendeinen Hinweis auf eine wirtschaftliche Zugehörigkeit der E. im Jahr 2014 zum Kanton Y..