6.4. Indem der Rekurrent die erforderlichen Unterlagen nicht einreichte, hat er eine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse verhindert. Der Nachweis einer steuerlich relevanten Beziehung der E. zu S. ist ihm nicht gelungen, was sich der Rekurrent aufgrund der verweigerten Mitwirkung selbst zuzuschreiben hat. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Geschäftstätigkeit der E. im Jahr 2013 weiterhin und ausschliesslich vom Geschäftsort in Q. aus betrieben wurde.