Zusammengerechnet übersteigen diese Kosten bereits CHF 48'000.00. Es gilt dabei hervorzuheben, dass bei dieser Berechnung diverse Ausgabeposten noch nicht eingerechnet wurden (die ebenfalls zum Existenzminimum gehören), wie die Lebenshaltungskosten der Tochter O., allfällige weitere Sozialbeiträge (wie AHV, IV und EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pensions- und Fürsorgekassen, Berufsverbände) oder Schulung der Kinder. Die Lebenshaltungskosten sind somit in der berechneten Höhe zu berücksichtigen, auch wenn die Rekurrenten geltend machen, sparsamer gelebt zu haben (AGVE 2001 S. 205; VGE vom 20. Juni 2007 [WBE.2007.151]).