Die Wohnung im 1. Stock würde nicht mehr vermietet werden, da die Privatsphäre durch eine Vermietung eingeschränkt sei und es bei der vormaligen Mieterin zu einer Betreibung gekommen sei. Im Jahr 2016 hätten sie zwei Autos gehabt: einen C mit Jahrgang 2004 und 150'000 km und einen D mit Jahrgang 1997 und ca. 300'000 km. Der O sei seit 2017 ein Geschäftsauto der C. GmbH und habe nichts mit den Rekurrenten zu tun. Der Hypothekarzins habe im Jahr 2016 CHF 5'045.00 ausgemacht. Demgemäss sei die Aufrechnung zu streichen.