10. Die Rekurrenten machen geltend, sie hätten gegenüber den Vorjahren Abstriche bei Ferien, Freizeit und Konsumgütern gemacht und sparsam gelebt. Die Ausgaben für die Krankenversicherung würden lediglich aus den Prämien von CHF 8'545.00 bestehen. Die Einlage in die Säule 3a betrage CHF 2'500.00. Im Jahr 2016 sei die Rekurrentin aufgrund der Geburt ihres Kindes nicht arbeitstätig gewesen. Die Wohnung im 1. Stock würde nicht mehr vermietet werden, da die Privatsphäre durch eine Vermietung eingeschränkt sei und es bei der vormaligen Mieterin zu einer Betreibung gekommen sei.