9. Die Rekurrenten stellten in der Einsprache den Antrag, das aufgerechnete Einkommen von CHF 20'000.00 sei zu korrigieren. Als Beilage wurde die Verfügung betreffend Zuspruch der Krankenkassenprämienverbilligung 2016 eingereicht. Die Steuerkommission hat mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 die Einsprache abgewiesen. Die Ermessensveranlagung ist dennoch im Folgenden zu überprüfen. -8-