6. 6.1. Die Rekurrenten wurden mit Schreiben des Gemeindesteueramtes Q. vom 24. Mai 2018 aufgefordert, zum Vermögensvergleich bzw. zum Einkommensmanko Stellung zu nehmen und weitere Unterlagen einzureichen. Nachdem die Rekurrenten keine Stellungnahme eingereicht hatten, wurden weitere Informationen zur Steuererklärung 2016 sowie Unterlagen mit Schreiben vom 26. Juni 2018 unter Ansetzung einer Frist von 20 Tagen gemahnt. Mit Schreiben vom 21. August 2018 liessen die Rekurrenten Stellung nehmen und reichten dazu den Nachweis über die Einzahlung in die Säule 3a ein.