1. Mit Verfügung vom 17. September 2018 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 40'700.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde eine Aufrechnung von "nicht nachgewiesenem Einkommens-Manko" im Umfang von CHF 20'000.00 vorgenommen. 2. Gegen die Verfügung vom 17. September 2018 liessen A. und B. mit Eingabe vom 21. August 2018 Einsprache erheben. 3. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2018 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.