Eine Überprüfung der Schätzung vom 22. Mai 2018 zeigt sodann keine Faktoren, die zu einer Korrektur Anlass geben könnten. Die verwendeten Werte sind nachvollziehbar (vgl. wiederum das Schätzerhandbuch 2019, insbesondere betreffend Altersentwertung [Bestimmung des Alters extrapoliert nach Bauteilgruppen] und Kapitalisierungssatz). Das KStA GS hat zudem den Ertragswert bei seinen Schätzungen zu Gunsten der Rekurrentin moderat gewichtet. Bei einer (wie bei Renditeliegenschaften eher üblich) stärkeren Gewichtung des Ertragswertes hätte wohl ein höherer Verkehrswert resultiert.