Insbesondere wurde auf Vergleichsgeschäfte vom 7. März 2008, 11. Juni 2015 und 19. Januar 2016 verwiesen. Darüber hinaus wurde geltend gemacht, der Wert der "amtlichen Schätzungen" betrage CHF 3.1 Mio. Werde auf die Mieteinnahmen der Jahre 2011 bis 2014 von durchschnittlich CHF 165'000.00 abgestellt, lasse sich im Drittvergleich kaum ein Verkaufspreis von CHF 3.1 Mio. erzielen.