10.3. 10.3.1. Es liegen Verkehrswertschätzungen des KStA GS vor (Verkehrswertschätzungen vom 10. Dezember 2015 und vom 22. Mai 2018). Auch diese amtlichen Gutachten unterliegen als Beweismittel der freien Beweiswürdigung (BGE 132 III 83; VGE vom 30. September 2010 [WBE.209.370]). Die Prüfung durch die Rechtsmittelinstanzen kann sich indessen darauf beschränken, ob das Gutachten auf der zutreffenden Rechtsgrundlage beruht, klar, vollständig und widerspruchslos ist und der Gutachter über hinreichende Sachkenntnis verfügt (VGE vom 28. Juli 2011 [WBE.2010.227], mit Verweisen; VGE vom 30. März 2011 [WBE.2010.234]).