8.2. Das aargauische Steuergesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur zeitlichen Erfassung von Liquidationsgewinnen bei Gründung einer juristischen Person im Juni/Juli 2011 und sechsmonatiger Rückwirkung der Steuerpflicht, hier auf den 1. Januar 2011. Allein der Umstand, dass eine ausdrückliche Regelung im kantonalen Recht zur Frage, wie der realisierte - 21 -