Verfahren keinen Kapitalgewinn erfasst. Die Erhebung einer (privilegierten) Jahressteuer sei nicht möglich, zumal dafür der erforderliche Antrag der Rekurrentin fehle. Das StG kenne gleich wie das DBG keine Jahressteuer. Die Kapitalgewinne aus selbständiger Erwerbstätigkeit seien zusammen mit dem übrigen Einkommen im Jahr 2010 zu erfassen. Auf die rechtskräftige Veranlagung des Jahres 2010 könne in einem Nachsteuerverfahren nicht zurückgekommen werden.