6.5.4. Mit Schreiben der Vertreterin vom 19. Oktober 2018 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es zu einer ungerechtfertigten Mehrfachbesteuerung komme. Es stellten sich die Fragen der Rechtsverweigerung und der Rechtsverzögerung. Anlässlich der Verhandlung vom 13. November 2018 wurde am bisherigen Standpunkt festgehalten. 6.6. Die Steuerkommission Q. hiess die Einsprache teilweise gut, wobei zur Begründung auf den Bericht des KStA BP vom 6. August 2018 verwiesen wurde.