Weiter wurde eine Verletzung von Treu und Glauben geltend gemacht. In anderen Fällen seien Umstrukturierungen als steuerneutral akzeptiert worden, bei denen es um die reine Verwaltung von Immobilien im Familienbesitz gegangen sei. Zudem habe in guten Treuen davon ausgegangen werden dürfen, dass eine steuerneutrale Umstrukturierung mit den deklarierten Buchwerten der Liegenschaften und der Rechtskraft der Veranlagungen der Rekurrentin der Jahre 2010 und 2011 und der C. AG der Jahre 2011 und 2012 akzeptiert worden seien. Die Steuerbehörden hätten sich auf den vorgenommenen Veranlagungen behaften zu lassen.