6.4.4. Mit Schreiben vom 2. Juni 2016 nahm das KStA BP zum Schreiben der Vertreterin vom 14. April 2016 und insbesondere zum Betriebserfordernis Stellung. Es sei zwar richtig, dass die Erstellung von Mehrfamilienhäusern eine selbständige Tätigkeit vorausgesetzt und Personaleinsatz erfordert habe. Da die seither nicht verkauften Stockwerkeinheiten lediglich gehalten und verwaltet würden, liege kein Betrieb vor. Das KStA BP beantragte dementsprechend mit Bericht vom 29. September 2016 der Steuerkommission Q. die Besteuerung eines Liquidationsgewinnes von CHF 994'800.00 gestützt auf folgende Berechnung: "Realisierte stille Reserven auf den Liegenschaften: