6.4. 6.4.1. Mit Schreiben vom 28. Mai 2013 teilte das KStA BP der Vertreterin der Rekurrentin mit, im Auftrag des zuständigen Gemeindesteueramtes werde die Umstrukturierung ("Sacheinlage per 31.12.2010/01.01.2011 in neu gegründete AG") geprüft. Die Rekurrentin mache eine steuerneutrale Umstrukturierung geltend. Voraussetzung dafür sei bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine juristische Person die Übertragung und Weiterführung eines Betriebes oder Teilbetriebes. Da bei der vorliegenden Umstrukturierung kein Betrieb oder Teilbetrieb in die Aktiengesellschaft eingebracht werde, sei diese nicht steuerneutral möglich.