5.4. Am 15. November 2016 wurde Einsprache erhoben. Das Einspracheverfahren wurde mit dem Einspracheentscheid vom 20. November 2018 abgeschlossen. Am 1. Februar 2019 wurde Rekurs erhoben. Ab Einspracheerhebung vom 15. November 2016 steht die Verjährungsfrist während den Rechtsmittelverfahren still. Auch insofern ist die relative und absolute Verjährung bisher nicht eingetreten. 5.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Verjährung bezüglich eines im Jahr 2010 oder 2011 erzielten Kapitalgewinnes bisher nicht eingetreten ist. Dementsprechend ist nachfolgend auf die materiellen Einwendungen einzugehen.