8. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom KStA, Sektion juristische Personen (JP), die Steuerakten der C. AG des Jahres 2011 beigezogen. -5- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2011. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Die Rekurrentin hat mit Tagebucheintrag im Handelsregister vom 8. Juli 2011 (Statutendatum 29. Juni 2011) die C. AG durch Sacheinlage/Sachübernahme gegründet. Dabei wurden die Aktiven und Passiven der nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmung A., Immobilien, Q., rückwirkend per 1. Januar 2011 übernommen.