- Das Festhalten an dem Kapitalgewinn führt dazu, dass zu prüfen ist, ob die definitiven Veranlagungen für die C. AG im Rahmen eines Revisionsverfahrens korrigiert werden können. Dies führt auch dazu, dass die Bilanzen und Erfolgsrechnungen für 8 Jahre anzupassen sind." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das KStA beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstatten lassen. 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Gemeindesteueramt Q. die Steuererklärungen der Jahre 2010 und 2011 von A. beigezogen.