- Die Voraussetzungen für eine steuerneutrale Vermögensübertragung sind gegeben da A. nicht bloss eine Liegenschaftsverwaltung pflegt, sondern Wohnungen, die sie erstellen liess, verkauft. - Schliesslich verweisen wir noch aus das nichtentschuldbare Verhalten der Steuerbehörden, die offenen Fragen während beinahe 8 Jahren unbearbeitet und schubladisiert haben und nun versuchen mit einer Jahressteuer einen allfälligen Kapitalgewinn noch zu erfassen. -4-