3. 3.1. Das Kantonale Steueramt (KStA), Natürliche Personen, Buchprüfung (BP), nahm mit Schreiben vom 6. August 2018 zur Einsprache Stellung. Das KStA BP beantragte in teilweiser Gutheissung der Einsprache die Reduktion des steuerbaren Liquidationsgewinnes von CHF 994'800.00 auf CHF 490'080.00. 3.2. Am 13. November 2018 fand eine Einspracheverhandlung statt 3.3. Mit Entscheid vom 20. November 2018 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut. Der steuerbare Liquidationsgewinn wurde von CHF 994'800.00 auf CHF 490'080.00 herabgesetzt.