1. Die Voraussetzungen für die Erhebung einer Liquidationsgewinnsteuer sind nicht gegeben. 2. Eventualantrag 1. Die Erhebung einer Liquidationsgewinnsteuer ist verjährt 3. Eventualantrag 2. Die Verkehrswertschätzungen sind falsch 4. Eventualantrag 3. Die Steuerbehörden haben den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt 5. Eventualantrag 4. Die Erhebung der AHV ist verjährt 6. Eventualantrag 5. Sollte an der Besteuerung des Liquidationsgewinnes festgehalten werden, beantragen wir eine Revision für die C. AG" -3-