1. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2016 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2011 zu einem (privilegiert) steuerbaren Liquidationsgewinn von CHF 994'800.00 (Jahressteuer) veranlagt. Dabei wurden realisierte stille Reserven aus der Einbringung von Liegenschaften der Einzelunternehmung A. Immobilien in die C. AG mit der Einkommenssteuer erfasst. 2. Gegen die Verfügung vom 17. Oktober 2016 liess A. mit Schreiben vom 15. November 2016 Einsprache erheben. Sie stellte verschiedene Anträge. "Antrag: