14. Die vereinigten Rekurse sind betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2009 bis 2011 abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Der Rekurs ist hingegen betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 teilweise gutzuheissen. Das satzbestimmende Einkommen ist von CHF 187'503.00 um CHF 12'469.00 (PA Auto von CHF 8'469.00 und PA Unkosten von CHF 4'000.00) auf CHF 175'034.00 herabzusetzen. Die Steuerkommission Q. ist anzuweisen, eine neue Steuerausscheidung vorzunehmen.