"4.3. 4.3.1. Vorab ist der Rekurrent darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2008 er alleine am Konsortium F. beteiligt war. Es handelte sich damit um ein Einzelunternehmen und nicht, wie vom Rekurrenten behauptet, um eine juristische Person. Das Darlehen kann daher entsprechend den vorstehenden Grundsätzen sowohl Privat- als auch Geschäftsvermögen des Rekurrenten darstellen. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, welches Briefpapier der Rekurrent für den Darlehensvertrag gewählt hat.