9.5. Mit rechtskräftigem Urteil vom 10. Februar 2015 (3-RV.2014.24; bestätigt durch VGE vom 29. Oktober 2015 [WBE.2015.104]) hatte sich das Spezialverwaltungsgericht wiederum mit dem Konsortium F. zu befassen. Es wurde diesbezüglich insbesondere ausgeführt: