vgl. auch VGE vom 10. November 1999 [BE.97.00022]). Die Ersterfassung der Beteiligung darf höchstens zu den Anschaffungskosten bewertet werden (HWP 2014, S. 176, IV.2.13.3). In der Folgebewertung sollen keine planmässigen Abschreibungen, sondern – bei nachhaltigem Wertverlust – Wertberichtigungen vorgenommen werden (HWP 2014, S. 177, IV.2.13.3). 9.4. Das Spezialverwaltungsgericht hat sich betreffend Konsortium F. in seinem rechtskräftigen Urteil vom 26. Mai 2011 (3-RV.2010.142) zur Frage der Gewinnrealisierung und zur Frage der Periodizität wie folgt geäussert: