Die Steuerbehörden hätten immer erklärt, dass allfällige Fehler bei der Liquidation des Konsortiums F. korrigiert werden könnten. Unter Verweis auf das Bundesgerichtsurteil vom 19. April 2010 (2C_807/2009) und den VGE vom 2. Februar 2011 (WBE.2010.164) – beide Urteile zitiert im RGE vom 26. Mai 2011 (3-RV.2010.142) – wurde erklärt, Aufrechnungen beim Konsortium F. seien deshalb in allen folgenden Prozessen bis 2018 nicht mehr thematisiert bzw. vor Gericht bemängelt worden. Mit den Steuerbehörden abgegebenen Listen seien die Differenzen zwischen den Deklarationen 2005 bis 2008 und den Veranlagungen aufgezeigt worden.