7.4. Mit den Einspracheentscheiden 2009 bis 2012 lehnte die Steuerkommission Q. die umfassende Aufarbeitung der Jahre 2005 bis 2008 nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens 2008 ab. Insbesondere seien die Konsortialerfolge bis und mit Steuerperiode 2008 (auch in Rechtsmittelverfahren) rechtskräftig bestimmt worden. Für die Steuerperiode 2009 (und folgende) gehe es lediglich noch um eine konsequente Fortschreibung. So sei auch gestützt auf den Buchprüfungsbericht die Liquidation des Konsortium F. zu erfassen. Daran wurde in den Vernehmlassungen des Gemeindesteueramtes und des Kantonalen Steueramtes festgehalten