6. Vermögensverwaltungskosten 2012: die Reduktion durch die 'StB' von 10'794 CHF ist rückgängig zu machen, bzw. der von 'A+B.' deklarierte Wert von 24'671 CHF ist als korrekt zu bestätigen und die Veranlagung entsprechend zu korrigieren. 7. Das Gericht wird ersucht, den Buchwert der Immobilie 'E.' Büro aaa per 31.12.2012 von 355'665 CHF zu bestätigen / festzulegen. 8. Die Anwaltskosten sind zu vergüten." Auf die Begründung wird – soweit für den Entscheid erforderlich – in den Erwägungen eingegangen.