Der PA Auto wurde auf CHF 9'659.00 und der PA für Unkosten auf CHF 4'000.00 festgesetzt. Der per 31. Dezember 2012 massgeblichen Buchwert für das geschäftlich genutzte Büro wurde mit CHF 340'050.00 mitgeteilt. "Zu Unrecht werden CHF 362'925.00 als Teil des Wertschriftenvermögens deklariert. Hier reduziert sich Ihre Vermögensschuld" (vgl. Abweichungsbegründung 2012). Weiter wurden die deklarierten Vermögensverwaltungskosten von CHF 24'678.00 auf CHF 13'877.00 reduziert. 2. Gegen die Verfügungen vom 18. September 2018 erhoben A. und B. mit Schreiben vom 17. Mai 2017 Einsprache. Sie stellten die Anträge: